Vögel

Brutvogeluntersuchungen
Zur Untersuchung des Brutvogelbestandes führen wir Revierkartierungen brütender Vögel nach aktuellen Methodenstandards („Qualitätsstandards für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in raumbedeutsamen Planungen der Deutschen Ornithologischen Gesellschaft“ (Pannach 1995), „Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten“ (Südbeck et al. 2005)) durch. Je nach Lebensraum und betroffenem Artenspektrum sind die Kartierungen in regelmäßigen Abständen in Zeitraum zwischen März und Juli durchzuführen, für Eulen und Greifvögel sind i.d.R. frühere Erfassungen nachts bzw. vor der Belaubung notwendig.
In Abhängigkeit von den Bundesland bzw. Landkreis spezifischen Erfordernissen erfolgt entweder eine quantitative Erfassung der Brutreviere sämtlicher Arten oder eine Revier genaue Kartierung der naturschutzrelevanten Arten (i.d.R. Großvögel wie Greifvögel, Störche, etc., Wiesenbrüter, Brutvogelarten der Roten Liste) in Kombination mit einer halbquantitativen Erfassung der gewöhnlichen Arten.
Bei den Untersuchungen wird neben ausgedruckten Geländekarten und Luftbildern ein GPS mitgeführt, um eine punktgenaue Verortung der Reviere in Verbreitungskarten zu gewährleisten.
Die Auswertung der Datenerhebung stellt Artenspektrum, Brutpaarzahlen und das räumliche Muster der Brutvogelverteilung in Abhängigkeit von den Habitatstrukturen dar und erlaubt Aussagen zu möglichen Schwerpunkt- bzw. Konflikträumen. In der gutachterlichen Bewertung werden u.a. die Aspekte Häufigkeit (regional, landesweit), Schutzstatus (u.a. aktuelle Rote Listen der Länder und des Bundes), Artenschutz, artspezifische Empfindlichkeit bzw. Adaptionsfähigkeit gegenüber de Vorhabens behandelt. Insbesondere bei der Beurteilung letztgenannter Aspekte berücksichtigen wird die aktuelle Forschungslage und Entwicklungstendenzen der Landschaftsplanung.

Raumnutzung von Großvögeln
Im Hinblick auf zu beurteilende Lebensraumverluste und Kollisionsrisiken bestimmter Vogelarten führen wir Raumnutzungsuntersuchungen von Vögeln durch. Hierbei handelt es sich in der Regel um als besonders schutzwürdig geltende Großvögel, d.h. Arten, die über großräumige Brut-Nahrungsraumkomplexe verfügen wie bspw. verschiedene Weihen, Milane, Seeadler, Störche, Kranich, Sumpfohreule, Großer Brachvogel. Die Methode eignet sich generell für „Konfliktarten“ hinsichtlich Windenergievorhaben, deren Brutvorkommen auf bzw. in einem bestimmten Radius zur Vorhabensfläche angesiedelt sind und ohne Vor-Ort-Untersuchungen aus artenschutzrechtlichen Gründen pauschale Schutzabstände von mehreren Tausend Metern erfordern können.
Bei den Untersuchungen zur Raumnutzung werden während einer festgelegten Zeitspanne die tatsächliche Verweildauer der relevanten Arten im Gebiet, ihre Aktivität (Balz, Nahrungssuche, Ruhen, Fliegen, Ziehen etc.) und deren räumliche Lokalisation protokolliert und in einer Karte verzeichnet. Die Beobachtungen (Vantage-Point-Watches) erfolgen mittels eines Spektivs mit 30-60 facher Vergrößerung von vorab festgelegten Punkten, die einen möglichst guten Überblick über das Gebiet gewährleisten.
Die Auswertung liefert wichtige Erkenntnisse über das tatsächliche Ausmaß der Nutzung des Vorhabensgebietes durch die betreffenden Arten. In der Bewertung werden u.a. die Aspekte Reviergröße und Lebensraumansprüche, Biotopausstattung und Nutzungsform des Vorhabensgebietes sowie ggf. zu erwartende Beeinträchtigungen und artenschutzrechtliche Vorgaben berücksichtigt.

Rast- und Zugvogeluntersuchungen
Zur Beurteilung der Vorhabensauswirkungen auf ziehende bzw. rastende Vögel führen wir während des Frühjahrs- und Herbstzuges sowie während der Wintermonate entsprechende Bestandserfassungen durch. Dabei sind regelmäßige Kontrollen im ein bzw. zwei Wochenrhythmus üblich, die von geschützten Standpunkten aus mittels eines Spektivs (30-60 fache Vergrößerung) erfolgen. Das Zuggeschehen sollte zwischen September und November sowie zwischen März und Mai erfasst werden, wobei in bestimmten Regionen eine Verschiebung des Zeitraums um 2-3 Wochen sinnvoll sein kann. Das winterliche Rastgeschehen wird i.d.R. zwischen Dezember und März erfasst, wobei auch hier entsprechende Anpassungen notwendig sein können. Eine Kombination der Rast- und Zugvogeluntersuchungen ist generell möglich.
Bei den Zugvogelerfassungen werden neben Art, Anzahl und Zugrichtung v.a. die Flughöhen der ziehenden Individuen dokumentiert. Im Rahmen der winterlichen Rastvogel-untersuchungen werden bei bestimmten Arten (Enten, Gänse, Schwäne) die Flugwege von Schlaf- zu Nahrungsgewässern und die Häufigkeit der Überfliegung der Vorhabensfläche pro Tag ermittelt. Wir empfehlen, im Fall von zu erwartenden Wasservogelkonzentrationen einen größeren Untersuchungsradius zu wählen, um übergreifende Erkenntnisse wie bspw. Lage des Schlafgewässers, alternative Nahrungsfläche, etc. zu erhalten.