Aktuelle Vorhaben

30.08.2022

Im UVP-report 1/22 ist eine von Dr. Anke Rehhausen verfasste Buchrezension zu unserer Veröffentlichung "Hinweise und Empfehlungen zu Vermeidungsmaßnahmen bei Erdkabelvorhaben" erschienen. Das OECOS-Team bedankt sich dafür. Wir finden es schön, wenn unsere harte Arbeit so gewürdigt wird. Hier der Originaltext:

Hinweise und Empfehlungen zu Vermeidungsmaßnahmen bei Erdkabelvorhaben

Für so manchen Projekttyp würde man sich ein ähnlich umfassendes Werk wünschen. Dabei stellen die Autoren dieses BfN-Skripts 606 nicht ausschließlich Vermeidungsmaßnahmen bei Erdkabelvorhaben vor, sondern gehen auch auf Vermeidung und Minderung mit unterschiedlichen rechtlichen Hintergründen ein. So werden neben Eingriffsregelung, Gebietsschutz, gesetzlichen Biotopschutz und Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz auch Vermeidung und Minderung nach Bundesbodenschutzgesetz, Wasserrecht und Umweltschadensgesetz ausführlich beschrieben. Auch die Herleitung von Vermeidung und Minderung aus dem Vorsorgeprinzip heraus wird eingangs umrissen. Dieses BfN-Skript ist daher nicht nur für die erfahrene Fachwelt des Naturschutzes zu empfehlen, sondern auch für Studierende und Berufseinsteiger, die sich ein umfassendes Bild zu rechtlichen Hintergründen der Vermeidung machen wollen.

Kapitel 3 und 4 bieten eine ausführliche Darstellung von Höchstspannungserdkabeln und ihrer Verlegung mit anschaulichen Grafiken und Bildern sowie eine Zusammenstellung der relevanten Wirkfaktoren bei Erd-kabelvorhaben. Dabei ist insbesondere die Übersicht der Wirkfaktoren nach Schutzgütern jedem zu empfehlen, der Umweltprüfungen für Erdkabelprojekte durchführt oder deren Qualität sichert. Die Aussagen werden in der Übersicht nicht nur nach Schutzgütern, sondern auch nach offener und geschlossener Bauweise differenziert. Diese Art der Differenzierung ist bei Leitungsprojekten jeglicher Art unbedingt erforderlich, da die Bauweise sehr unterschiedliche Auswirkungen haben kann.

Der wahre Schatz des BfN-Skripts ist allerdings Kapitel 7 mit den Ausführungen zu jeder erdenklichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme, unterteilt nach Maßnahmen des Bodenschutzes, Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes und Maßnahmen zum Gewässerschutz. Die Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes sind dabei auch nach einzelnen Arten in den Unterkapiteln Bauflächenkontrolle, Bauzeitenregelung, Vergrämungsmaßnahmen, Umsetzungsmaßnahmen und Errichten von Schutzzäunen aufgeschlüsselt.

Überraschend fand ich das Kapitel Umweltbaubegleitung. Schließlich ist Umweltbaubegleitung eher eine Überwachungsmaßnahme als eine klassische Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahme. Ich stimme den Autoren aber zu, dass Umweltbaubegleitung in ihren unterschiedlichen Facetten während der Bauphase entscheidend zur Vermeidung und Minderung von negativen Umweltauswirkungen beiträgt. Im Sinne einer umfassenden Darstellung aller Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung macht das Kapitel Umweltbaubegleitung sowie die Ausführungen zur Erfolgskontrolle der Maßnahmen das Werk als Ganzes schlüssig.

Das BfN-Skript 606 bietet einen sehr umfassenden Überblick zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen bei Erdkabelprojekten und wird damit insbesondere für Praxis im Bereich der Erdkabelverlegung eine ausgesprochen wertvolle Quelle sein. Viele der getroffenen Zusammenstellungen und Aussagen sind - nach meiner Meinung - ebenfalls auf andere unterirdische Leitungsprojekte übertragbar, z. B. Fernwasserleitungen und Gasleitungen. Daher ist es ebenso für die Praxis außerhalb des Stromnetzausbaus zu empfehlen.


10.07.2022

Umweltverträglichkeitsprüfung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen

Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen sollen nach dem Szenariorahmen 2023-2037-2045 auf die vierfache Menge des heutigen Standes ausgebaut werden. Im Gegensatz zu den bisher bekannten Freiflächen-Solaranlagen sollen mit Agri-PV-Anlagen vermehrt auch Anlagen entstehen, in welchen landwirtschaftliche Nutzung und Stromerzeugung gleichzeitig stattfindet. Bis 2040 sollen Freiflächen-PV-Anlagen auf 200.000 ha stehen.

Das Team der OECOS GmbH übernimmt Umweltverträglichkeitsuntersuchungen für Freiflächen-PV-Anlagen. Wir prüfen die Umweltaspekte bei der Planung entsprechender Anlagen, sei es auf landwirtschaftlichen Flächen oder auf Flächen, die aus der Nutzung genommen werden. Wir diskutieren die möglichen Konsquenzen, zB. für die Erholungsnutzung, das Landschaftsbild oder für die Tierwelt mit den Auftraggebern und den Gemeinden. Wir entwickeln Vorschläge, wie die ökologischen Funktionen aufrechterhalten oder sogar verbessert werden können. Dies lässt sich jeweils nur nach örtlicher Prüfung entscheiden. Die Mehrfachnutzung von Agri-PV-Anlagen benötigt mehr Fläche, daher kann es örtlich empfehlenswerter sein die Photovaltaik-Nutzung auf kleiner Fläche zu konzentrieren.

 

01.12.2021

Regionalisierte Darstellung und Erläuterung des Auswahlprozesses für ein Atommüll-Endlager

2022 werden die letzten Atomkraftwerke in der Bundesrepublik stillgelegt. Die Suche nach einem passenden Endlagerstandort für die hochradioaktiven Abfälle, die durch die Nutzung der Kernenergie entstanden sind, regelt seit 2017 das Standortauswahlgesetz. Ende September 2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mit dem "Zwischenbericht Teilgebiete" einen ersten Zwischenstand zur Endlagersuche veröffentlicht. Ca. 54% der Fläche Deutschlands fallen weiterhin in das Suchgebiet.

Die OECOS GmbH hat 2021 in einem Bericht für die vier Landkreise der REK Weserbergland plus den komplexen Standortauswahlprozess für ein Endlager allgemeinverständlich erklärt und in zahlreichen, auf die Weserbergland-Region spezifizierten Karten näher dargestellt. Die Ergebnisse des Zwischenberichts Teilgebiete werden für die vier Landkreise zusammenfasst und in ihrer regionalen Bedeutung erläutert.

Darüber hinaus hat die OECOS GmbH für die vier Landkreise der REK Weserbergland plus einen Website-Bereich konzipiert, in dem die regional interessanten Ergebnisse der Atommüll-Endlagersuche übersichtlich dargestellt werden: https://www.rek-weserbergland-plus.de/regionale-projekte/auswahlprozess-atomares-endlager/

 

16.09.2021

Hinweise und Empfehlungen zu Vermeidungsmaßnahmen bei Erdkabelvorhaben

Die Printfassung des Abschlussberichtes des seit 2018 von der OECOS GmbH bearbeiteten  und von BfN geförderten F&E Vorhabens: Hinweise und Empfehlungen zu Vermeidungsmaßnahmen bei Erdkabelvorhaben. Zusammenstellung, Hinweise und Empfehlungen zu möglichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen bei Erdkabelvorhaben unter Berücksichtigung des Stands von Wissenschaft und Technik, der prognostizierbaren Wirksamkeit und der ebenenspezifischen Nutzbarkeit ist jetzt in den BfN Scripten erschienen: RUNGE, K., SCHOMERUS, Th., GRONOWSKI, L., MÜLLER, A., RICKERT, C. (2021): Hinweise und Empfehlungen zu Vermeidungsmaßnahmen bei Erdkabelvorhaben. BfN Scripten 606, 216 S. Eine Online-Fassung ist verfügbar unter: www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript606.pdf

26.09.2020

Studie im Auftrag der Stswecem'c Xgat'tem First Nation

Die OECOS GmbH wurde von Stswecem'c Xgat'tem First Nation (Canoe Creek First Nation) in British Columbia, Canada, zu einer Studie über die Auswirkungen von drei 500 kV Höchstspannungsleitungen auf Arten und Biotope beauftragt, die auf ca. 180 km quer durch das ansonsten weitgehend unbeeinträchtigte Waldgebiet der Stswecem'c Xgat'tem First Nation verlaufen. Die Studie soll den Verhandlungen der Stswecem'c Xgat'tem First Nation um eine Entschädigung durch BC-Hydro ein fachliche Grundlage geben.

15.07.2020

Studie im Auftrag der Bürgerinitiative Atomfreies3-Ländereck e.V.

Die Bürgerinitiative Atomfreies3-Ländereck e.V. hat Rechtsanwalt Siegfried de Witt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Potsdam (www.dewitt-potsdam.de) und Professor Dr. Karsten Runge (OECOS GmbH Hamburg, www.oecos.com) beauftragt, die Standortwahl des zentralen Bereitstellungslagers für das Endlager Schacht Konrad nach objektiven wissenschaftlichen Kriterien zu überprüfen. Die BGZ hat im Auftrag der Bundesregierung Deutschland eine Standortfindung durchgeführt, infolge derer der Standort Würgassen weiterverfolgt wird. Es wird untersucht werden, ob die Form und Inhalte dieser Studie den gültigen juristischen und fachlichen Maßstäben standdhalten. Beide Gutachter beraten seit fünf Jahren erfolgreich das Landkreisbündnis „Hamelner Erklärung e.V.“ bei der Planung des Suedlinks. Das Gutachten wird voraussichtlich im Herbst vorliegen und dann der Öffentlichkeit vorgestellt.

25.06.2020

Mitgliederversammlung 2020 des Bündnis Hamelner Erklärung e.V.

Am 25.06.2020 fand in Künzell/Fulda die jährliche Mitgliederversammlung des Bündnis Hamelner Erklärung e.V. statt. Aufgrund der gegenwärtigen Corona-Krise wurde die Veranstaltung unter Einhaltung aller gängigen Vorsorgemaßnahmen simultan als Präsenz-Veranstaltung und als Videokonferenz durchgeführt.

Die bisherige Arbeit des Vereins wurde von den Mitgliedern gewürdigt und als Erfolg gewertet. Insbesondere die kontinuierliche Begleitung der entsprechenden Planungsverfahren durch den SuedLink-Ausschuss sowie den SuedOstLink-Ausschuss machen Mut zur Weiterarbeit. Leider sind mehrere Bündnis-Landkreise durch einen weiteren Übertragungsnetzausbau, die nunmehr von der BNetzA bestätigte Leitung P43 von Mecklar nach Bergrheinfeld/West (sog. Fulda-Main-Leitung), betroffen. Die Planung P43 soll auf Beschluss der Mitgliederversammlung in einem neuen Ausschuss vom Bündnis Hamelner Erklärung e.V. begleitet werden.Der Ausschuss wird sich in Kürze zusammensetzen.

07.05.2019

Mitgliederversammlung des Bündnis Hamelner Erklärung e.V. mit Fachworkshop

Auf der Mitgliederversammlung 2019 des Bündnis Hamelner Erklärung e.V. nahm Prof. Runge zum eiteren Vorgehen in den laufenden SuedLink- und SuedostLink-Verfahren Stellung und hielt auf der anschließenden Fachveranstaltung einen Vortrag zur aktuellen Bedarfsplanung, vgl. website des Bündnis Hamelner Erklärung e.V..

16.04.19

Offshore-Windpark Arkona in Betrieb genommen

Das bisher leistungsstärkste Offshore-Projekt der Ostsee, der Windpark Arkona vor der Insel Rügen, wurde im April 2019 als Gemeinschaftsprojekt von E.ON und Equinor (früher Stat Oil) in Betrieb genommen. OECOS hatte von 2001-2004 umfangreiche Umweltuntersuchungen für dieses Vorhaben durchgeführt, die 2006 zu einer Genehmigung führten. Der Windpark liegt 35 Kilometer nordöstlich von Rügen und hat eine Leistung von 385 Megawatt, was rechnerisch für die Versorgung von 400.000 Haushalten ausreicht. Der Strom fließt über drei jeweils 90 Kilometer lange Seekabel ins Umspannwerk Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern.

15.11.2018

Neues F&E-Vorhaben

Startschus für ein für das Bundesamt für Naturschutz zu bearbeitendes F&E-Vorhaben zu den Möglichkeiten der Vermeidung und Verminderung von Umweltbeeinträchtigungen bei der Realisierung von Höchstspannungserdkabeln.

02.07.2018

FFH-Managementplanung

Im Auftrag des Landkreises Goslar wurde von der OECOSGmbH mit den Vorbereitungen für einen FFH-Managementplan zum FFH-Gebiet "Salzgitterscher Höhenzug (Südteil)" begonnen. Näheres hier

11.04.2018
Das Umweltbundesamt hat eine von uns mitbearbeitete Studie veröffentlicht: 

Unterirdische Raumplanung und nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung am Beispiel von ausgewählten Regionen
Die gemeinsam mit den Partnern Öko-Institut G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH, Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) und team ewen GbR.erarbeitete Studie hat zum Ziel Erkenntnisse zur Umsetzbarkeit konzeptioneller Ansätze einer nachhaltigen, vorausschauenden, vorsorgenden unterirdischen Raumplanung in der Planungspraxis darzulegen. Hintergrund sind die wachsenden Nutzungsmöglichkeiten des unterirdischen Raumes einschließlich damit einhergehender potenzieller Nutzungskonflikte und des Schutzes von Umweltgütern, allen voran der Grundwasserschutz. Es gilt die begrenzte Ressource unterirdischer Raum effizient zu nutzen und gleichzeitig die Nutzungsoptionen auch für die kommenden Generationen offen zu halten. Neben den klassischen Nutzungen können zukünftig weitere Nutzungsoptionen hinzutreten, die den Nutzungsdruck im Untergrund erhöhen und die Frage nach seiner koordinierenden und vorsorgenden Planung aufwerfen. Treiber dieser Debatte waren die Gasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking und die Ablagerung von Kohlenstoffdioxid. In der Projektarbeit fand zunächst eine umfassende Befragung relevanter Akteure statt. Zudem wurden verschiedene (Modell-)Planungsregionen und damit gleichzeitig unterschiedliche geologische Ausgangssituationen betrachtet. Zur Simulation der praktischen Vorgehensweise bei der unterirdischen Raumplanung wurde ein Planspiel durchgeführt.

18.01.2018

Das Bündnis Hamelner Erklärung e.V. beauftragt die OECOS GmbH mit der kritischen Begleitung des Raumordnungsverfahrens zur Oberweserpipeline

Am 18.01.2018 ist ein weiteres Schwerpunktthema in den Fokus des von der OECOS GmbH seit langem beratenen Bündnisses Hamelner Erklärung e.V. gerückt - die Reduzierung der Salzbelastung durch die Kali-Industrie und mögliche Schutzmaßnahmen zur Steigerung der Wasserqualität von Werra und Weser. Damit greift das Landkreisbündnis ein Thema auf, welches die an der Weser liegenden Landkreise auf insgesamt über 450 Flusskilometern seit vielen Jahren beschäftigt. 

Dem frisch gegründeten Bündnis-Ausschuss zur Weserversalzung gehören im ersten Schritt 6 Landkreise (Hameln-Pyrmont, Höxter, Holzminden, Kassel, Nienburg, Schaumburg) und 3 Städte (Beverungen, Hameln, Höxter) an. Viele weitere haben bereits ihr Interesse an einer Mitarbeit bekundet. Der Kali- und Salzabbau  in der hessisch-thüringischen Kali-Region führt seit über einem Jahrhundert zu gewaltigen Mengen an hochschädlichen Rückständen. Der trockene Teil dieser Abfälle wird überwiegend oberirdisch zu riesigen Halden aufgeworfen, die flüssigen Produktionsabwässer in die Werra eingeleitet oder in eine Gesteinsschicht verpresst. Händeringend wird vom Bergbauzunternehme nach kurzfristigen Entsorgungsalternativen zur Aufrechterhaltung der Produktion gesucht, im Moment wird dafür die Fernableitung sehr großer Mengen gewässerschädlicher Salzabässer direkt in die Oberweser vorbereitet. „Die Verlagerung der nach wie vor ungelösten Umwelprobleme vom Produktionsstandort nunmehr an die Oberweser ist nicht die Lösung, weder für K+S und schon gar  nicht für uns Flussanlieger. 

Das Landkreisbündnis „Hamelner Erklärung“ steht für eine innovative Form der überregionalen Zusammenarbeit. Entstanden ist es aus der länderübergreifenden Betroffenheit vieler Landkreise durch den von den Übertragungsnetzbetreibern TenneT TSO und TransnetBW geplanten Korridor zum Bau von Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitungen (HGÜ) im Rahmen des Netzentwicklungsplans der Bundesrepublik Deutschland. Über 20 Landkreise und Regionen aus den Bundesländern Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern unterzeichneten im Dezember 2014 gemeinsam die „Hamelner Erklärung“. Schon zu diesem Zeitpunkt wurde das Landkreisbündnis von der OECOS GmbH beraten.

 21.02.2017

Mitgliederversammlung der SuedLink-Landkreise

Auf der Mitgliederversammlung der SuedLink-Landkreise stellte die OECOS GmbH eine Stellungnahme zum derzeitigen Stand der SuedLink-Planungen vor. Artikel in der DEWEZET hier

03.11.2016

Endspurt bei Info-Veranstaltungen zu SuedLink

In den letzten vier Wochen hat die OECOS GmbH, zusammen mit der Rechtsanwaltsgesellschaft De Witt, rund 15 Landkreise im Rahmen der SuedLink-Veranstaltungen besucht. Vor Ort gab es regen Austausch mit den Bürgern zu juristischen und umweltfachlichen Themen rund um die neu geplanten Trassen-Korridore des SuedLink.

Wir haben eine Auswahl an Berichterstattungen in unserem Pressespiegel zusammengestellt.

Bis zum 17.11.2016 finden die letzten Info-Veranstaltungen in den Landkreisen statt.

 

19.10.2016

Wo verstecken sich die Widerstände?

Nachdem die OECOS GmbH letzte Woche in verschiedenen hessischen Landkreisen mit den Bürgern über mögliche Raumwiderstände und umweltfachliche Aspekte des SuedLink diskutiert hat; sind Prof. Dr. Karsten Runge und Dr. Christian Butzeck diese Woche bei den Veranstaltungen in Bayern zugegen.

Die Kinzigtal Nachrichten berichten

 

11.10.2016

SuedLink-Infoveranstaltungen

Im Rahmen der Info-Veranstaltung zu SuedLink hat die OECOS GmbH zusammen mit der De Witt Rechtsanwaltsgesellschaft eine erste Stellungnahme im Namen des Landkreisbündnisses Suedlink zu den kürzlich von TenneT veröffentlichten neuen Trassenkorridoren gegeben.

Die ersten von rund 35 Landkreisen in denen diese Bürgerveranstaltungen stattfinden waren Landkreis Fulda und Landkreis Werra-Meißner.

Die Osthessener Zeitung schreibt dazu...

 

 

21.06.2016

Vortrag Minimierungsmaßnahmen und Baubegleitung zum Schutz des Bodens bei Erdkabeltrassen

Die Landkreise der Hamelner Erklärung veranstalten am 21. Juni 2016 in Fulda eine erste Fachkonferenz zu den rechtlichen Anforderungen an und der guten fachlichen Praxis für HGÜ-Leitungen. Erstes Thema der geplanten Konferenzreihe ist der „Bodenschutz an HGÜ-Erdkabeltrassen“. Prof. Dr. Karsten Runge referierte zu möglichen Minimierungsmaßnahmen und Baubegleitung zum Schutz des Bodens bei Erdkabeltrassen. Die Landkreise der Hamelner Erklärung setzen sich für ein transparentes und offenes Verfahren zur geplanten Gleichstromtrasse SuedLink ein. Die Fachkonferenzen dienen dazu, sich zum weiteren Vorgehen zu verständigen. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website der Hamelner Erklärung.

27.03.2015

Die OECOS GmbH ist gemeinsam mit der SAG GmbH, Langen, und der Leuphana Universität, Lüneburg an dem F+E-Vorhaben des Bundesamtes für Naturschutz zu folgendem Thema beteiligt:
„Bewertung innovativer 380 kV-Freileitungsmastsysteme bezüglich deren rechtlicher Zulässigkeit sowie Landschaftsbildauswirkungen in unterschiedlichen Einsatzgebieten“.
Es geht darum, eine frühzeitigere Berücksichtigung des Landschaftsbildes sowie eine Reduzierung visueller Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch raumverträglichere Mastkonzepte zu prüfen. Bei den von der SAG GmbH zu entwickelnden neuen Mastkonzepten müssen auch denkbare Beeinträchtigungen, insbesondere der Avifauna, im Blick behalten und entsprechend mit untersucht sowie Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Von der OECOS GmbH sind im angestrebten Vorhaben folgende Arbeitsschritte vorgesehen:

  • Visualisierung und visuelle Bewertung innovativer Freileitungskonzepte sowohl für sensible Bereiche als auch für die Normallandschaft
  • Bewertung von verschiedenen Mastsystemen der Höchstspannungsebene hinsichtlich deren Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholung 
  • Analyse und Bewertung der Auswirkungen innovativer Freileitungskonzepte auf die Avifauna 

12.12.2014

Die Firma Tennet hat für die nach dem Bundesbedarfsplan 2012 geplante Gleichstrom-Höchstspannungstrasse zwischen Wilster (Schleswig-Holstein) und Grafenrheinfeld (Bayern) am 12.12.2014 einen NABEG § 6 Antrag bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Die von Tennet ins Auge gefasste Vorzugsvariante der Planung ist jedoch schon seit längerem von Tennet aktiv öffentlich propagiert worden. Insgesamt 18 Landkreise haben daher ebenfalls am 12.12.2014 die sogenannte "Hamelner Erklärung" unterzeichnet, welche im Januar dem Präsidenten der Bundesnetzagentur übergeben wird. Darin enthalten sind Forderungen an die Behörde, den Antrag des Netzbetreibers Tennet sorgfältig zu prüfen, wobei die Notwendigkeit der Trasse in Verbindung mit der Bedeutung der Energiewende grundsätzlich nicht in Frage gestellt wird. Die Unterzeichner der Hamelner Erklärung fordern jedoch eine intensive fachliche Beteiligung der Landkreise und Kommunen bei der Auswahl des Trassenverlaufs. Das bisherige Vorgehen Tennets bei der Auswahl der möglichen Trassenverläufe ist im Hinblick auf Transparenz und gute fachliche Praxis angreifbar. Die Landkreisvertreter interessiert v.a., nach welchen Kriterien der Netzbetreiber zur Auswahl der großräumigen Korridore gekommen ist. 

Zur planerischen Unterstützung der in der Hamelner Erklärung zusammengeschlossenen Landkreise wurde die OECOS GmbH Ende 2014 beauftragt, den SuedLink NABEG §6-Antrag fachlich kritisch zu prüfen und Vorschläge für die Antragskonferenzen auszuarbeiten.

27.08.2014

Gemeinsam mit dem ÖKO-Institut (Federführung), der G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH, dem team ewen und dem Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung erhält die OECOS GmbH vom Umweltbundesamt den Zuschlag für das F+E Vorhaben "Unterirdische Raumplanung und nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung am Beispiel von ausgewählten Regionen" (FKZ 3711 16 103 1/2). Mit der unterirdischen Raumplanung soll ein Instrument erforscht werden, das anhand vorsorgender Steuerungselemente einen an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung orientierten Ausgleich unterirdischer Raumnutzungsansprüche erreicht. Dies folgt den Zielen des Koalitionsvertrages, wonach „die Grundlagen für eine unterirdische Raumplanung angestrebt werden“. Im Forschungsvorhaben „Unterirdische Raumplanung werden die grundlegenden geowissenschaftlichen, planerischen und rechtlichen Zusammenhänge  untersucht und es wird aufbauend auf den Ergebnissen eines Vorgängervorhabens nun die praktische Umsetzbarkeit der unterirdischen Raumplanung eingehend untersucht.

30.7.2014

Das Umweltbundesamt veröffentlicht auf einer Presskonferenz in Berlin die Ergebnisse des im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführten F+E Vorhaben FKZ. 3712 23 220: Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas - insbesondere aus Schiefergaslagerstätten, für welches wir das Arbeitspaket 7 "Nutzungskonkurrenzen und Naturschutz" erarbeitet haben. Das Vorhaben wird in der Presse vielfach zitiert, denn es dient dem Umweltbundesamt als aktuelle Argumentationsgrundlage zum Fracking (Link hier).

24.3.2014

Die Stadt Flensburg beabsichtigt in den kommenden Jahren umfangreiche Baulandentwicklungen im Bahnhofsumfeld umzusetzen. Im Rahmen der geplanten städtebaulichen Aufwertung des Gebietes wird der bestehende Flächennutzungsplan geändert und es werden verschiedene Bebauungspläne entworfen. Die OECOS GmbH hat von der Flensburger Gesellschaft für Stadterneuerung mbH den Auftrag erhalten, die Umweltprüfungen für die o.g. Bauleitpläne durchzuführen (Näheres hier).

10.3.2014

Aus der Beteiligung am KLIMZUG-NORD-Vorhaben sind neue Ergebnisse veröffentlicht worden: ROTTGARDT, E., RUNGE, K. (2014): Naturschutzverträglichkeit von Klimaanpassungsmaßnahmen – Effiziente Feldberegnung als Fallbeispiel. In Kompetenzzentrum Klimaanpassung: KLIMZUG NORD – Kursbuch Klimaanpassung S. 70-71

03.02.2014

Der Endbericht des vom Umweltbundesamt beauftragten F&E-Vorhabens zum Fracking wird im Juni 2014 veröffentlicht werden. Unsere vorläufigen Ergebnisse werden ausführlich in der "Welt" vom 1.2.2014 besprochen (Link zum "Welt"-Artikel).

15.05.2013

Am 15. Mai 2013 fanden in Rostock die Erörterungstermine gemäß § 4 der Seeanlagenverordnung (SeeAnlV) i.V.m. § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für die Offshore-Windparks Baltic Eagle und Ostseeschatz im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) statt. Dabei stellte die OECOS GmbH unter Leitung von apl. Prof. Dr. Ing. Karsten Runge den Einwendern, Betroffenen und beteiligten Behörden die Ergebnisse der durchgeführten Umweltuntersuchungen zu den Schutzgütern des § 2 UVPG sowie die zu erwartenden Umweltwirkungen durch den Bau, die Anlage und den Betrieb der beiden geplanten Offshore-Windparks vor.