FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Offshore Windparks in der Ostsee

Im Rahmen der Genehmigungsverfahren für die geplanten Offshore-Windparks Baltic Eagle und Ostseeschatz hat die OECOS GmbH für beide Projekte im Jahre 2012 eine FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung bezogen auf die FFH-Gebiete „Westliche Rönnebank“ (DE 1249-301),  „Adlergrund“ (DE 1251-301) und „Pommersche Bucht“ (DE 1552-401) erstellt, anhand derer die Verträglichkeit der Projekte im Hinblick auf die Bestimmungen des Art. 6 Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) bzw. § 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) untersucht wurden.
Im Hinblick auf geschützte Habitate ist z.B. grundsätzlich denkbar, dass es im Zuge der Baumaßnahmen zu Sedimentaufwirbelungen kommt. Daher ist zu prüfen, inwieweit Trübungsfahnen über weite Distanzen verlagert werden und ökologische Funktionen in den Schutzgebieten stören könnten. Als sensibel gegenüber Sedimentüberdeckungen gelten Phytobenthos und verschiedene Arten des Makrozoobenthos. Für die beiden Windparks wurden darüber hinaus insbesondere mögliche Betroffenheiten von Schweinswalen und Seevögeln durch direkte Beeinträchtigung des Rast-, Nahrungs- und Wanderverhaltens  vertiefend untersucht. Dabei wurden auch die Möglichkeiten einer Beeinträchtigung von Schutzzielen, Arten und Lebensräumen aufgrund des summativen Zusammenwirkens anderer planungsverfestigter Windparkvorhaben mit einbezogen.

Auch im Auftrag der Firma GEO - Gesellschaft für Energie und Oekologie GmbH, welche die Errichtung des Offshore-Demonstrationsfeldes "GEOFReE", bestehend aus fünf Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 25 MW, im Süden des OWP-Vorhabens Beta Baltic plant, wurde von OECOS  eine FFH-Verträglichkeitsprüfung hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die benachbarten Natura 2000-Gebiete durchgeführt.