Spezieller Artenschutz bei Bauvorhaben ohne formelle Umweltprüfung

Der spezielle Artenschutz ist keineswegs an bestimmte Planungsvorgänge gebunden, sondern greift auch bei kleineren Maßnahmen, die keiner formellen Umweltprüfung (z.B. UVP, naturschutzrechtl. Eingriffsregelung) unterliegen. So wird die OECOS GmbH immer wieder im Zuge von Abrissmaßnahmen (bspw. Schuppen, Fabrikgebäude oder Schulkomplexe) sowie von Neubauten um eine faunistische bzw. floristische Bestandsaufnahme und eine darauf aufbauende artenschutzrechtliche Beurteilung gebeten. Im Auftrag der Konditorei Junge GmbH & Co KGaA hat die OECOS GmbH bspw. im Jahr 2012 ein artenschutzrechtliches Gutachten zu einer Werkserweiterung in Lübeck erstellt. Zu untersuchen waren potenziell betroffene Lebensräume von Amphibien und gebüschbrütenden Vogelarten, deren Lebensraum durch den Flächenverlust in einem Industrie- und Gewerbegebiet bedroht sein könnte.