Auftraggeber: GEO mbH in Enge-Sande
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) hat für die zu erhaltenden Lebensräume und Arten ein Verschlechterungsverbot zum Ziel. Der heutige Zustand des jeweiligen Gebiets ist zu erhalten bzw. im Sinne seiner Schutzziele zu verbessern. Nachteilige Wirkungen aufgrund einer veränderten oder intensivierten Nutzung sind nicht zulässig, wenn damit eine erhebliche Beeinträchtigung einhergeht. Neue Vorhaben oder Maßnahmen im unmittelbaren Schutzgebiet, wie auch in dessen Einflussbereich, müssen deshalb vor der Realisierung einer Prüfung unterzogen werden. Im Zuge der Projektplanung ist dementsprechend eine Prüfung der möglichen Auswirkungen auf die durchkreuzten und benachbarten Natura 2000-Gebiete erforderlich.
Ziel der NATURA 2000-Prüfung ist es, die möglichen Funktionsbeziehungen zwischen der marinen, bzw. terrestrischen Kabeltrasse und den Schutzgebieten zu untersuchen und mögliche Störungen durch den Bau und Betrieb der Kabelanbindung frühzeitig zu prognostizieren. Zwischen der Kabelanbindung und den benachbarten NATURA 2000 Vorschlagsgebieten sind Beeinflussungen in unterschiedlicher Weise denkbar. Die Schutzgebiete sind benachbarte Teile des gleichen marinen Ökosystems, der Ostsee. Veränderungen im Wasserkörper könnten sich fortführen und zu Beeinträchtigungen in benachbarten Regionen führen. So ist es grundsätzlich denkbar, dass es im Zuge der Baumaßnahmen zu Sedimentaufwirbelungen kommt. Daher ist zu prüfen, inwieweit Trübungsfahnen über weite Distanzen verlagert werden und ökologische Funktionen in den Schutzgebieten stören könnten. Als sensibel gegenüber Sedimentüberdeckungen gelten Phytobenthos und verschiedene Arten des Makrozoobenthos. Auch für den Fall einer störfallbedingten Freisetzung von Schadstoffen (z.B. Schiffskollision) könnten besondere Strömungsbedingungen existieren, unter denen die Schutzgebiete einer erheblichen Gefährdung ausgesetzt sind.
Der Lebensraum von Vögeln erstreckt sich mehr als die Lebensräume anderer Arten über große Distanzen. Störungen der Avifauna im Bereich der Kabeltrasse könnten daher auch Beeinträchtigungen in den Schutzgebieten zur Folge haben. Einflüsse auf das Rast-, Nahrungs- und Mauserverhalten der geschützten Arten könnte die Populationen innerhalb der Schutzgebiete stören. Es ist daher zu überprüfen, inwieweit die in den benachbarten Schutzgebieten geschützten Vogelarten durch den Bau der Kabelanbindung gestört werden, um darauf aufbauend eine Abschätzung der potenziellen Gefährdung vorzunehmen.