Beweissicherung hinsichtlich Forderungen nach dem Umweltschadensgesetz
Das USchadG verpflichtet Unternehmen zur Schadensvermeidung und Sanierung, falls durch ihren Betrieb Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden erheblich geschädigt werden. Jedem Unternehmen ist zu empfehlen, eine frühzeitige Beweissicherung vorzunehmen und eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Die Versicherungspolicen zur Umwelthaftung decken jedoch im Allgemeinen allein Umweltschäden ab, die unmittelbare Folge einer unfallartigen Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs und nicht Schäden aus dem Normalbetrieb von Anlagen sind. Dies kann insbesondere dann, wenn sich im Umfeld von Produktionsstätten oder Anlagen wertvolle Schutzgüter befinden, in sehr hohen Schadensersatzzahlungen resultieren. Das Umweltschadensgesetz (USchadG) ist bis heute vergleichsweise unbekannt geblieben, weil es in Öffentlichkeit und Unternehmen noch nicht mit spektakulären Schadensummen in Zusammenhang gebracht wird. Nach einhelliger Einschätzung vieler Experten ist es jedoch nur eine Frage der Zeit, wann das UschadG über einen spektakulären Fall in das öffentliche Bewusstsein dringt und Schadenersatzforderungen vermehrt gestellt werden.
Die OECOS GmbH bietet sowohl zur Vorsorge gegenüber möglichen Umweltschäden als auch zur Vorsorge gegenüber ungerechtfertigten Schadensersatzansprüchen eine umfassende Beratung und eine vorsorgende Beweissicherung, sowie die Analyse und Dokumentation möglicher Risikoquellen an.