Nachkontrolle der Auswirkungen
Die in einer formellen Umweltprüfung zunächst nur prognostizierten Umweltauswirkungen eines Plans oder Vorhabens werden zunehmend öfter bei Planrealisierung hinsichtlich der Art und Intensität ihres tatsächlichen Eintreffens überprüft. Für Strategische Umweltprüfungen ist ein solches Monitoring gesetzlich vorgeschrieben. Das Standarduntersuchungskonzept des BSH bspw. sieht auch auf der Planfeststellungsebene für alle relevanten Schutzgüter ein mehrjähriges Bau- und Betriebsmonitoring vor. Eine vergleichbare Nachkontrolle ist auch Teil des Ökologischen Begleitmonitorings, welches wir im Auftrag von 50hertz bei Verlegung des Baltic 2 Kabels in Küstenmeer und AWZ der Ostsee durchgeführen.
Eine weitere Nachkontrolle wurde von unserem Büro im Rahmen eines regionenübergreifenden Repoweringvorhabens im Auftrag der Landesplanung in Schleswig Holstein durchgeführt. In der Gemeinde Ellhöft im Kreis Nordfriesland (Schleswig-Holstein) wurden vier Windenergieanlagen des Typs Siemens Bonus 2,3 MW mit einer Gesamthöhe von 139,5 m angrenzend an einen bestehenden Windpark errichtet. Im Gegenzug wurden in mehreren Gemeinden Nordfrieslands insgesamt 32 kleinere Windenergieanlagen der ersten Anlagengeneration abgebaut. Die OECOS GmbH wurde beauftragt, u.a. zu evaluieren, ob und inwieweit Anwohner, Touristen und Altanlagenbetreiber selbst die Wirkung der mit diesem Projekt erhofften Landschaftsbildbereinigung bestätigen. Zur Akzeptanzabschätzung des Vorhabens wurden von OECOS ca. 300 Interviews auf der Basis halbstandardisierter Fragebögen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Befragungen bieten aussagekräftige Anhaltspunkte für eine Gesamtbewertung des Repoweringvorhabens.