Qualitätsprüfung von Verfahrensunterlagen
Die OECOS GmbH führt in großen Planungsverfahren auf Anfrage von betroffenen Gebietskörperschaften (Landkreise, Städte und Gemeinden) oder Verbänden eine inhaltliche und formale Prüfung der vom Vorhabenträger eingereichten Planungsunterlagen durch. Sehr umfangreiche, die jehrelangen Planungsverfahren begleitende, planerische Prüfungen laufen beispielsweise im Auftrag von ca. 25 durch den SuedLink (im Bundesbedarfsplan beschlossene Höchstspannungs-Gleichstromtrasse zwischen Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg) und den SuedOstLink (im Bundesbedarfsplan beschlossene Höchstspannungs-Gleichstromtrasse zwischen Sachsen-Anhalt und Bayern). Begleitende rechtliche Prüfungen des verfahrens werden dabei parallel von der Rechtsanwaltskanzlei Wolter-Hoppenberg am Standort Berlin durchgeführt.
Im Dezember 2014 reichte der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) TenneT einen ersten Antrag nach §6 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) ein. OECOS hat diese Unterlage kurzfristig nach einem systematischen Prüfschema auf Vollständigkeit, Datenkonsistenz, Objektivität im Sinne einer Anwenderunabhängigkeit, Angemessenheit der Methodik und Inhalte sowie Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse geprüft. Die dabei festgestellten Unzulänglichkeiten wurden in Abstimmung mit den Auftraggebern bereits frühzeitig (Anfang Januar) der Bundesnetzagentur (BNetzA) mitgeteilt. Es wurde dabei deutlich gemacht, dass im Rahmen der fachlichen Plausibilitätsprüfung festzustellen war, dass die Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen einer "guten fachlichen Praxis" nicht standhalten. Die BNetzA hat sich dieser fachlichen Kritik in einem Schreiben an den ÜNB in weiten Teilen angeschlossen, wobei dieser erste Antrag zurückgewiesen und eine grundlegende Überarbeitung angemahnt wurde.
Im Dezember 2015 wurde für alle Höchstspannungs-Gleichstromtrassen ein bundesgesetzlicher Vorrang für Erdkabel festgelegt - was vom Bündnis Hamelner Erklärunge.V. aus Gründen des Landschaftsbildes, des Wohnumfeldschutzes und der Umweltvorsorge seit langem gefordert wurde. Der erste NABEG §6 Freileitungsantrag für den SuedLink wurde damit vollständig obsolet. Seit Anfang 2016 liegen neue Anträge der Übertragungsnetzbetreiber für eine Erdkabelrealisierung des SuedLinks sowie des SuedOstLinks vor. Die OECOS GmbH begleitet diese Planungen im Auftrag der im Bündnis Hamelner Erklärung e.V. zusammengeschlossenen Landkreise konstruktiv. Der aktuelle Verfahrensstand ist auf der website des Bündnis Hamelner Erklärung e.V. ersichtlich.