Leitfäden zur Strategischen Umweltprüfung

Seitdem die EU die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlamentes zur Einführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) verabschiedet haben, wurde vom Bundeskabinett eine Einführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) beschlossen, wodurch bestimmte Pläne und Programme einer systematischen und vertieften Überprüfung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt unterzogen werden müssen. Nachteilige Umweltauswirkungen sollen darüber bereits frühzeitig im Planungsprozess erkannt und berücksichtigt werden. Gleichzeitig wurden dabei die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verbände gestärkt.

Ziel des in Verbindung mit der Professur Öffentliches Recht an der Universität Lüneburg und BioConsult SH im Auftrag des Bundesumweltministeriums bearbeiteten Vorhabens war die Ausarbeitung inhaltlich, methodisch und formal durchdachter Handlungsanleitungen für die Durchführung von strategischen Umweltprüfungen (SUP) für die Windenergienutzung auf der Basis ökologischer, planungsmethodischer und rechtlicher Fachkenntnis. Der Arbeitsplan des Vorhabens beinhaltete u.a. Recherchen, Synopsen und Weiterentwicklungen zu den im Offshorebereich angemessenen SUP- Planungsmethoden und –beteiligungsverfahren sowie zu den angemessenen Beschreibungskriterien und Bewertungsmaßstäben für die wichtigsten ökologischen Schutzgüter. Das Vorhaben diente der praxisnahen Operationalisierung der Strategischen Umweltprüfung, die zu einem Instrument des raumübergreifenden Umweltschutzes und der raumordnenden Koordination der Offshore-Windenergienutzung entwickelt werden sollte. Die Ergebnisse des Vorhabens wurden in 2 Einzelbänden veröffentlicht (vgl. Publikationen).

Durch die Einführung des "Europarechtsanpassungsgesetz Bau zur Änderung des Baugesetzbuchs und des Raumordnungsgesetzes" wurde die Strategische Umweltprüfung auch in das deutsche Baugesetzbuch und in das Raumordnungsgesetz integriert. Nach § 2 (4) BauGB sind grundsätzlich für alle Flächennutzungspläne und Bebauungspläne Umweltprüfungen durchzuführen. Ausnahmen gibt es lediglich bei der Durchführung eines vereinfachten Verfahrens (§ 13 BauGB). Die schon bisher bekannten Elemente der Umweltprüfung in der Bauleitplanung wurden damit stärker formalisiert und z. T. durch neue inhaltliche Anforderungen ergänzt. Neue gesetzliche Aufgaben, denen sich die Kommunen, trotz leergefegter Haushalte zu stellen haben. In eigener Initiative entwickelte OECOS Konzepte zur Umsetzung der in der gesetzlichen Neuregelung verborgenen kommunalen Chancen. Es galt, die kommunale Planung zu einer systematischen, aktiven Herangehensweise an die bauleitplanerische Umweltprüfung zu ermutigen.