Naturschutzanforderungen für die AWZ-Raumordnung
Unter Förderung des Bundesumweltministeriums (BMU) nahm OECOS in Zusammenarbeit mit der TU Berlin - Fachgebiet Landschaftsplanung sowie der TU Freiberg - Prof. Dr. Rainer Wolf; Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Professur für Öffentliches Recht und der Rechtsanwaltskanzlei v. Döhren • Mohr (RA Rüdiger Nebelsieck (LL .M) an einen F+E-Vorhaben zur Ausarbeitung von Naturschutzinstrumente zur Raumordnung in der deutschen Außenwirtschaftszone (AWZ) teil. Traditionell wird das Meer lange fast ausschließlich durch Schifffahrt und Fischfang genutzt, doch seit einigen Jahren erleben die Meeresgebiete einen deutlichen Strukturwandel. Neben Bodenabbau, Öl- und Gasförderung, Militär werden die traditionellen Meeresnutzungen zunehmend durch neue Nutzungen wie Offshore-Windparks (und deren Folgenutzung) sowie Aqua- bzw. Marikulturen komlettiert. Aus der Analyse der gegenwärtigen Nutzungen in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und dem Flächenbedarf der noch in Planung befindlichen zukünftigen Meeresnutzungen wird deutlich, dass Konflikte und Flächenkonkurrenzen zu erwarten sind, die auch mit neuen Umweltbeeinträchtigungen einhergehen. Um die Potenziale der AWZ möglichst effizient und nachhaltig nutzen zu können, sollten solche Konflikte gemindert bzw. ganz vermieden werden. Mit der Novellierung der ROG durch den Gesetzentwurf zum EAG BAU wurde eine Rechtsgrundlage für eine Raumordnung des Bundes in der deutschen AWZ geschaffen und somit eine Steuerung der Raumnutzung in der AWZ etabliert. Raumordnungsstrategien in der AWZ müssen den Schutz der Meeresumwelt integrieren. Damit sind auch Naturschutzbelange in die Raumordnung einzubringen. Das F+E Vorhaben diente dazu, für den Bereich der AWZ und angrenzend darüber hinaus für die 12 SM-Zone sowie die AWZ der Nachbarländer Ziele des Naturschutzes zusammenzufassen und zu strukturieren. Es galt, rechtssichere Methoden und Verfahren zu benennen, mit denen eine Integration der Naturschutzziele in die Raumplanung, sowohl über Nutzungssegregation als auch über eine naturschutzverträgliche Gestaltung der Nutzungen erfolgen kann.