Fledermauskartierung & spezielle Faunistik

Wir führen einen großen Teil der ökologischen Untersuchungen mit eigenem Personal durch. Für darüber hinaus ggf. erforderliche biologische Spezialuntersuchungen arbeiten wir seit Jahren mit ausgewiesenen Spezialisten zusammen. Wenn diese Teilstudien von externen Gutachtern im Unterauftrag erstellt werden, übernimmt die OECOS GmbH die Koordinierung sowie die Qualitätskontrolle der Leistungen.

Fledermäuse

Alle Fledermausarten sind gemäß § 10 (2) Nr. 11 BNatSchG streng geschützt und sind deshalb von großer Bedeutung für Eingriffsvorhaben. Für Fledermäuse gelten strenge Zugriffs- und Störungsverbote, die in § 42 BNatSchG aufgeführt sind. Jagende bzw. fliegende sowie ziehende Fledermäuse werden im Rahmen von Detektor-gestützten Begehungen kartiert. Mit Hilfe eines speziellen Ultraschalldetektors werden die Ultraschallrufe der Fledermäuse für den Kartierer hörbar und erfassbar gemacht. Die Begehungen des Untersuchungsgebietes erfolgen flächenhaft in regelmäßigen Zeitintervallen zwischen März und Oktober während der Dämmerungs- und Dunkelphase und werden phasenweise mit Sichterfassungen kombiniert.

Horchboxen werden in der Regel für mehrere Nächte parallel zu den Feldbegehungen an ausgewählten Standorten aufgestellt. Sie integrieren die Funktion eines Fledermausdetektors mit einer automatischen zeitlich nachvollziehbaren Lautaufzeichnung von Fledermausrufen. So ist eine dauerhafte (gesamter Nachtverlauf) und ereignisgenaue Erfassung der Fledermausaktivitäten an einem eng begrenzten Standort möglich. Dies lässt Rückschlüsse darauf zu, wie attraktiv der untersuchte Standort möglichweise für Fledermäuse ist.

Um Aufschlüsse über Quartierstandorte zu erhalten, werden im Rahmen einer tagsüber durchgeführten Begehung sämtliche geeignet erscheinenden Strukturen wie Baumhöhlen und –spalten, Felshöhlen, Ritzen an Gebäuden etc. kartiert und auf schlafendende Fledermäuse überprüft. Die Auswertung der Fledermausuntersuchungen wird differenziert nach Nahrungshabitaten, Wochenstuben, Zuggeschehen, Sommer- und Winterquartieren sowie Flugstraßen vorgenommen. Die Bewertung des erhobenen Fledermausbestandes erfolgt anhand des Artenspektrums, der Seltenheit, der Gefährdung nach Roter Liste, dem gesetzlichen Schutz, der Häufigkeit und der festgestellten saisonalen Raum- und Quartiernutzung. Der genaue Umfang der Untersuchungen hängt von den Bedingungen des Einzelfalls ab und wird i.Allg. mit Beteiligung der Naturschutzbehörde vorgeklärt.

Amphibien, Reptilien, Fische, Insekten, Benthos u.a.

Vielfach erfordern Eingriffsbeurteilungen die Kartierung bestimmter Arten und Artengruppen, etwa Fische, Amphibien, Reptilien oder Insekten. Wir führen diese Untersuchungen je nach erforderlicher Fachkenntnis mit eigenem Personal oder assoziierten Artenspezialisten in Abstimmung mit den Auftraggebern und den jeweiligen Naturschutzbehörden den regionalen Kartieranleitungen entsprechend durch. Bei artenschutzrechtlichen Fragestellungen stehen wir jederzeit gern beratend zur Verfügung.

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