Rast- und Zugvogeluntersuchungen
Zur Beurteilung der Vorhabensauswirkungen auf ziehende bzw. rastende Vögel führen wir während des Frühjahrs- und Herbstzuges sowie während der Wintermonate entsprechende Bestandserfassungen durch. Dabei sind regelmäßige Kontrollen im ein bzw. zwei Wochenrhythmus üblich, die von geschützten Standpunkten aus mittels eines Spektivs (30-60 fache Vergrößerung) erfolgen. Das Zuggeschehen sollte zwischen September und November sowie zwischen März und Mai erfasst werden, wobei in bestimmten Regionen eine Verschiebung des Zeitraums um 2-3 Wochen sinnvoll sein kann. Das winterliche Rastgeschehen wird i.d.R. zwischen Dezember und März erfasst, wobei auch hier entsprechende Anpassungen notwendig sein können. Eine Kombination der Rast- und Zugvogeluntersuchungen ist generell möglich.
Bei den Zugvogelerfassungen werden neben Art, Anzahl und Zugrichtung v.a. die Flughöhen der ziehenden Individuen dokumentiert. Im Rahmen der winterlichen Rastvogeluntersuchungen werden bei bestimmten Arten (Enten, Gänse, Schwäne) die Flugwege von Schlaf- zu Nahrungsgewässern und die Häufigkeit der Überfliegung der Vorhabensfläche pro Tag ermittelt. Wir empfehlen, im Fall von zu erwartenden Wasservogelkonzentrationen einen größeren Untersuchungsradius zu wählen, um übergreifende Erkenntnisse wie bspw. Lage des Schlafgewässers, alternative Nahrungsfläche, etc. zu erhalten.