Seevogeluntersuchungen
Im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen für Offshore-Windparks gemäß § 2a SeeAnlV führen wir ornithologische Studien in der Ost- und Nordsee durch. Die Rast- und Zugvogeluntersuchungen erfolgen nach Vorgabe des Standard-Untersuchungskonzeptes für Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt (StUK 4) des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Die Erfassung der Verbreitung und Häufigkeit von Rastvögeln, Nahrungs- und Mausergästen auf See erfolgt auf dem Wege von Flugzeug- und Schifftransektzählungen nach der international standardisierten "Seabirds at Sea" (SAS) - Methode. Sämtliche Zählungen werden synchron von einer GPS-gestützten Positionserfassung begleitet.
Der Vogelzug wird über Sichtbeobachtungen, Erfassung von Flugrufen sowie über Radarbeobachtungen vom Schiff oder ggf. von Plattformen erfasst. Hierbei werden 24-Stunden-Tagesabläufe an 50 (Nordsee) bzw. 52 Erfassungstagen (Ostsee) pro Jahr untersucht. Sämtliche avifaunistische Untersuchungen werden ausschließlich von ausgewiesenen, erfahrenen Offshore-Ornithologen durchgeführt.