FFH-Verträglichkeitsvorprüfung in der Hafenplanung
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) hat für die zu erhaltenden Lebensräume und Arten ein Verschlechterungsverbot zum Ziel. Der heutige Zustand des jeweiligen Gebiets ist zu erhalten bzw. im Sinne seiner Schutzziele zu verbessern. Nachteilige Wirkungen aufgrund einer veränderten oder intensivierten Nutzung sind nicht zulässig, wenn damit eine erhebliche Beeinträchtigung einhergeht. Neue Vorhaben oder Maßnahmen im unmittelbaren Schutzgebiet, wie auch in dessen Einflussbereich, müssen deshalb vor der Realisierung einer Prüfung unterzogen werden.
Die OECOS GmbH wurde im Rahmen der Genehmigungsplanung für den Central Terminal Steinwerder (CTS) von der Hamburg Port Authority (HPA) mit der Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsvorprüfung gemäß Art. 6 Abs. 3 FFH-RL bzw. § 34 BNatSchG bezogen auf die Schutzgebiete des europäischen Netzes Natura 2000 entlang der Elbe beauftragt. Der Mittlere Freihafen befindet sich zwar in deutlicher Entfernung zu den Schutzgebieten, allerdings bestehen über die Elbe und ihre Tideströmung weiträumige Austauschbeziehungen. Die von der OECOS GmbH 2013 durchgeführte FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung diente entsprechend der Prüfung, ob im Projektgebiet stattfindende Eingriffe die Vorkommen geschützter Arten und Lebensräume in den Schutzgebieten des europäischen Netzes Natura 2000 entlang der Elbe erheblich beeinträchtigen können.