Spezieller Artenschutz bei der Hafenplanung
Im Rahmen verschiedener Entwicklungsvorhaben im Hamburger Hafen hat die OECOS GmbH im Auftrag der Hamburg Port Authority (HPA) im Jahre 2013 artenschutzrechtliche Prüfungen bezogen auf die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vorgenommen. Grundlage der Prüfung waren sowohl eigene faunistische und floristische Erfassungen als auch externe Fachgutachten zu speziellen Artengruppen. Ausgangspunkt war u.a. die Überlegung, dass die im Hafengebiet vielfach anzutreffenden unversiegelten oder teilversiegelten Flächen mit der ansonsten im Stadtgebiet seltenen Vegetation trockener bis halbtrockener Standorte grundsätzlich auch als Fortpflanzungs- und Ruhestätten für verschiedene artenschutzrechtlich zu berücksichtigende Insekten- und Vogelarten in Frage kommen.