Spezieller Artenschutz - z. B. bei der Genehmigung von Offshore Windparks
Spezielle Artenschutzberichte sind heute ein Standard im Rahmen der Genehmigungsunterlagen für Windenergievorhaben on- und offshore. In diesen Berichten werden die Verbotstatbestände des "Speziellen Artenschutzes" nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) § 44, Abs. 1 abgeprüft. Je nach Betroffenheit der geschützten Tierarten fallen diese Berichte mehr oder weniger umfangreich aus.
Zu den umfangreichsten, von uns bearbeiteten Speziellen Artenschutzberichten zählten die entsprechenden Unterlagen für die von uns begleiteten Offshore-Windparkplanungen. Zum Beispiel im Zuge der Genehmigungsverfahren für die geplanten Offshore-Windparks Baltic Eagle und Arkonabecken Süd-Ost wurden von der OECOS GmbH mehrere hundert Seiten umfassende artenschutzrechtliche Prüfungen bezogen auf die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG vorgenommen. Das zu berücksichtigende Artenspektrum ergab sich dabei aus den Ergebnissen der jeweils mehr als zweijährigen Basisaufnahmen gemäß dem Standarduntersuchungskonzept (StUK) des BSH. Zu prüfen war insbesondere, ob durch die Vorhaben gegen das Verbot der Tötung bzw. Verletzung von besonders geschützten Tierarten z.B. durch Lärm oder durch ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko mit den Windenergieanlagen, verstoßen wird.