Strategische Umweltprüfung eines städtebaulichen Konzepts
Die Stadt Flensburg beabsichtigt in den kommenden Jahren umfangreiche Baulandentwicklungen im Bahnhofsumfeld umzusetzen. Hierzu wurde am 14.02.2013 die Festlegung des Sanierungsgebietes „Südstadt: Bahnhofsumfeld“ beschlossen. Mit dem Sanierungsgebiet soll das innenstadtnahe Quartier städtebaulich aufgewertet und zu einem attraktiven Wohn- und Lebensstandort weiter entwickelt werden.
Die Umsetzung dieser Planungen setzt eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Flensburg voraus. Im Sanierungsgebiet sind in drei Teilbereichen Flächennutzungsplanänderungen vorgesehen. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen und auch bei deren Änderung für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die zu berücksichtigenden Umweltbelange sind die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten:
- die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
- die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,
- umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
- umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
- die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
- die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,
- die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,
- die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts-verordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Im-missionsgrenzwerte nicht überschritten werden,
- die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben 1, 3 und 4.
Die OECOS GmbH hat für die Flensburger Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH Umweltberichte für die drei oben genannten Flächennutzungsplanänderungen bearbeitet. Auch für unterschiedliche Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg führt die OECOS GmbH entsprechende Arbeiten aus.