Umweltprüfung im Bauleitplanverfahren

Die Stadt Flensburg beabsichtigt in den kommenden Jahren umfangreiche Baulandentwicklungen im Bahnhofsumfeld umzusetzen. Hierzu hat die Ratsversammlung der Stadt Flensburg mit Beschluss vom 14.02.2013 die Festlegung des Sanierungsgebietes „Südstadt: Bahnhofsumfeld“ und entsprechende Sanierungsziele sowie einen Rahmenplan beschlossen. Im Rahmen der geplanten städtebaulichen Aufwertung des Gebietes wird der bestehende Flächennutzungsplan geändert und es werden verschiedene Bebauungspläne entworfen.

Sowohl eine wesentliche Änderung des Flächennutzungsplans als auch  Entwürfe von Bebauungsplänen sind entspr. §2 (4) i. V. m. § 2a einer Umweltprüfung zu unterziehen. Die  vorzulegenden Umweltberichte sind entspr. der Anlage 1 zum BauGB auszurichten und sollen insbes. auch eine Eingriffs-Ausgleichbilanzierung enthalten. Entspr. § 2 des UVPG ist jeweils von der Abhandlung folgenden Schutzgüterkatalogs auszugehen:

  1. Menschen, einschließlich menschlicher Gesundheit, Tiere, Planzen und biologische Vielfalt,
  2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  4. Die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Die OECOS GmbH hatte von der Flensburger Gesellschaft für Stadterneuerung mbH den Auftrag erhalten, die Umweltprüfungen für die o.g. Bauleitpläne durchzuführen. Die OECOS GmbH hat diese Arbeiten für die Flensburger Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH ausgeführt. Auch für unterschiedliche Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg bearbeitet die OECOS GmbH entsprechende Planungen.