Landschaftsbildanalysen und Visualisierungen

Landschaftsbildanalysen und Visualisierungen bei Onshore-Projekten

Die OECOS GmbH hat verschiedene Gutachten und Stellungnahmen zu möglichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Onshore-Windenergieanlagen erarbeitet. Ziel war es jeweils, die Vereinbarkeit von geplanten Windenergieanlagen mit den Belangen des Landschafts- und Denkmalschutzes zu untersuchen und zu bewerten. Dabei stellten fotografische Visualisierungen der geplanten Windenergieanlagen jeweils eine maßgebliche Grundlage dar. Die Fotografie wird von uns als erprobte und bewährte Methode der Visualisierung gegenüber filmischen Visualisierungen präferiert. Die Begründung hierfür findet sich nicht zuletzt in der Rechtssprechung. Danach ist die Beurteilung einer Landschaftsbildveränderung „auf das Urteil eines für die Schönheiten der natürlich gewachsenen Landschaft aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters“ abzustellen (BVerwG NuR 1991 S. 124,127). Ein Durchschnittsbetrachter nimmt einen Windpark nicht in einem Überflug unterschiedlicher Standorte wahr. Eine solche Visualisierung kann daher allenfalls ergänzend sinnvoll sein. Darüber hinaus beinhaltet eine fotografische Visualisierung für den Betrachter die Möglichkeit, sich in die zu beurteilenden Größenverhältnisse „hineinzusehen“. Dies ist in einem für den Betrachter flüchtigen Film nicht in gleicher Weise möglich.

Landschaftsbildanalysen und Visualisierungen bei Offshore-Windparks

Zur Ermittlung möglicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes hat die OECOS GmbH für eine Reihe geplanter Offshore-Windparks in der Ostsee fotorealistische Visualisierungen erstellt. Grundlagen der Visualisierungen sind jeweils trigonometrische Berechnungen unter Berücksichtigung der Erdkrümmung und der Refraktion. Zunehmend werden auch vorhandene oder bereits genehmigte Windparks im visuellen Umfeld des geplanten Vorhabens kumulativ berücksichtigt.
Die Methodik der Visualisierung wurde unter maßgeblicher Mitarbeit unseres Teams vom BSH inzwischen im Rahmen des StUK 4  in folgender Weise vereinheitlicht:

  •  Abbildung in Normalperspektive (kein Teleperspektiv) im Horizontalwinkel 52 - 54°.
  • Kontrastierende Darstellung in voller Rotorbreite unter günstigsten Sichtverhältnissen.
  • Zur Orientierung von Größenverhältnissen soll eine 2 m Messstange (7 m Abstand zum Betrachter) verwendet werden. Weitere Maßstäbe, wie z.B. Personen im Bildvordergrund sind hilfreich.
  • Die Darstellung muss unter Angabe der Aufnahmeparameter und des maßstabsabhängigen Betrachtungsabstands (Normalperspektive: DIN A3 ca. 43 cm, DIN A4 ca. 30 cm) erfolgen (es werden von uns durchgängig Laser-Farbausdrucke im Maßstab DIN A3 erzeugt).
  • Darstellung einer Übersichtskarte mit Eintragung der horizontalen und vertikalen Blickwinkel, in denen der Windpark von den ausgewählten Standorten sichtbar sein wird.
  • Der Windpark ist einzeln sowie kumulativ mit ggf. benachbarten genehmigten bzw. planungsverfestigten Windparks darzustellen.

Methodik der Landschaftsbildanalyse bei der Umweltverträglichkeitsprüfung von Offshore-Windparks