Spezieller Artenschutz bei der Stromtrassenplanung

Für das Stromabnleitungskabel des von der GEO-Gesellschaft für Energie und Oekologie GmbH im Küstenmeer Schleswig Holsteins geplanten Demonstrationsfeldes für Offshore-Windenergieanlagen GEOFReE wurde ein immissionschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt. Dabei bedurfte es u.a. einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. Gegenstand der artenschutzrechtlichen Beurteilung waren einerseits die möglichen Auswirkungen des Seekabels auf Benthos, Fische, Meeressäuger und Vögel, andererseits die möglichenAuswirkungen des Kabels und seiner Verlegung auf besonders geschützte faunistische und floristische Arten an Land.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens für das Anlandungskabel fertigte die OECOS GmbH eine erste artenschutzrechtliche Prüfung an. Anpassungen dieser Prüfung erfolgten im Hinblick auf die Rechtslage nach der „Kleinen Novelle“ des BNatSchG und in Hinblick auf die umfassende Novellierung des BNatSchG. Gegenstand der Prüfung waren dabei insbesondere auch die möglichen Auswirkungen der Kabelverlegung auf Brut- und Rastvögel im Küstenmeer sowie auf den Fledermauszug. Ein Schwerpunkt der Prüfung lag auf einer möglichen Vermeidung und Minimierung von Auswirkungen auf besonders geschützte Arten und ihre Lebensräume.