Umweltverträglichkeitsprüfung bei Onshore-Windparks

Hamburg liegt in einem Schwerpunkt der Windenegienutzung. Insofern liegt es nahe, dass die OECOS GmbH regelmäßig Umweltverträglichkeitsstudien im Rahmen der Planung und Errichtung von Onshore-Windparks bearbeitet. Umweltverträglichkeitsstudien werden von den Genehmigungsbehöreden standardmäßig als Teilunterlagen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträge größerer Windparks verlangt. 

Im Zuge des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein plante z.B. einer unserer Auftraggeber im Landkreis Rendsburg-Eckernförde die Errichtung von drei Windenergieanlagen. Gemäß der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ der Anlage 1 Nr. 1.6.3 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm mit 3 bis weniger als 6 Windenergieanlagen lediglich die Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls. Dabei wird zunächst geprüft, inwieweit tatsächliche eine UVP durchgeführt werden muss.

Der Antragsteller hat sich unabhängig von dem möglichen Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung dazu entschieden, in jedem Fall eine förmliche Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zur umfassenden Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP) ausarbeiten zu lassen. Die OECOS GmbH hat die entsprechende Studie im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage eigener faunistischer Kartierungen erstellt.