Vorprüfung des Einzelfalls für eine Restgasentschwefelungsanlage

Bei einer großen, Öle verarbeitenden, Industrieanlage im Hamburger Hafengebiet sollte die Restgasbehandlungsanlage erneuert werden. Nach dem Umwelt-Verträglichkeits-Prüfungsgesetz (UVPG) erfordert die wesentliche Änderung einer solchen Industrieanlage eine Klärung der UVP-Pflicht in einer sogenannten Allgemeinen Prüfung des Einzelfalls im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Die OECOS GmbH hat diese Aufgabe übernommen. Aufgrund des deutlich höheren Leistungsvermögens der neuen Filteranlage bestehen wenig Umweltvorbehalte und insbesondere keine immissionsschutz-rechtlichen Bedenken. Naturschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung von Brutstätten geschützter Vogelarten konnten durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (Brutkästen) vermieden werden, so dass ein aufwendiges Verfahren zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich wurde.