Realisierungsevaluation zur Offshore-Windenergie
Das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (InfraStrPlanVBeschlG, „lnfrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz“) dient u.a. der Vereinfachung der Planung und Realisierung von Leitungsneubauten. In Verbindung mit u.a. dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind danach die Übertragungsnetzbetreiber für den rechtzeitigen Anschluss von deutschen Offshore-Windparks (OWP) an das Übertragungsnetz verantwortlich. Vor diesem Hintergrund hat die 50 Hertz Transmission GmbH (vorher Vattenfall Europe Transmission GmbH), zuständige Übertragungsnetzbetreiberin für nahezu den gesamten deutschen Ostseeraum, eine Gruppe von Fachgutachtern aus den Bereichen Windtechnik, Leitungsbau, Finanzen, Recht und Umwelt zum sogenannten „Offshore-Gutachterkonsortium“ zusammengerufen und mit einer jährlich wiederholten objektiven Bewertung der Realisierbarkeit von geplanten deutschen Ostsee-OWP-Projekten beauftragt.
Die OECOS GmbH war neben dem Rechtsanwaltsbüro Kuhbier sowie den Firmen IMS GmbH, de la Motte GmbH und Windguard GmbH Teil dieses Gutachterkonsortiums und vertrat dabei umweltplanerische sowie naturräumliche und verfahrensbezogene Aspekte. Mit dem Ziel, eine objektive und nachvollziehbare Gesamtbewertung und einen neutralen Vergleich der einzelnen OWP-Projekte zu ermöglichen, wurden die wichtigsten zeitkritischen Projektschritte und deren Einflussfaktoren ermittelt und in einem Kriterienkatalog dokumentiert. In einem weiteren Schritt wurde die Bewertung der Vorhaben auf Grundlage eines eigens zu diesem Zweck entworfenen Kriterienkatalogs durchgeführt und ausführlich begründet.